Die E-Bilanz erfordert deutlich detailliertere Informationen als die bisherige Steuererklärung in Papierform. Die Mitarbeiter im Rechnungswesen sollten daher die von ihnen verwendeten Kontenrahmen (z.B. SKR03, SKR04, IKR) und die Steuer-Taxonomie-Anforderungen der Finanzverwaltung genau prüfen und ggf. bereits im laufenden Jahr erweitern, um aufwändige Nachbesserungsarbeiten am Jahresende zu vermeiden.
Zudem empfiehlt es sich, die Benennung der einzelnen Datenfelder der Steuer-Taxonomie zu übernehmen, um Abgrenzungsproblemen bei der Wahl der richtigen Buchungssätze aus dem Weg zu gehen und die Anpassung auf die E-Bilanz in der Buchhaltung möglichst unkompliziert zu gestalten.
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