Ein Konzernabschluss ist der Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern. Konzerne bestehen aus Unternehmen, die zwar rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber voneinander abhängig sind. Ein Konzern kann daher als Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit definiert werden.
Nach dem Handelsrecht unterliegen die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Erweiternde Vorschriften zur Konzernrechnungslegung ergänzen lediglich die Einzelvorschriften hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (sog. Konsolidierungskreis) wie auch die anzuwendenden Konsolidierungsmethoden.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts hat in den ersten fünf Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs zu erfolgen.
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