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Sachanlagen

Sachanlagen stellen i.d.R. verwertbare und werthaltige Vermögenswerte dar, die keinen unkalkulierbaren Wertschwankungen unterliegen. Allerdings sind manche gut veräußerbar (z.B. wenn wie im Falle von Pkw ein liquider Gebrauchtwagenmarkt vorhanden ist), andere hingegen sind nicht marktgängig (z.B. Spezialmaschinen).

Der Bilanzposten Sachanlagen wird unterteilt in:

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
  • technische Anlagen und Maschinen;
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

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Technische Anlagen und Maschinen sind – in Abgrenzung zu den anderen Anlagen – im Wesentlichen diejenigen, die in der Produktion eingesetzt werden. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen hingegen v.a. den Fuhrpark, Büromöbel sowie IT-Ausstattung (PCs, Server, Drucker, Kopierer etc.).

Bei Sachanlagen wird der Festwert angesetzt unter der Voraussetzung, dass

  • die mit Festwert angesetzten Vermögensgegenstände regelmäßig ersetzt werden,
  • ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist und
  • ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt (z.B. Gerüste, Hotelgeschirr).

Auszüge aus einem Beitrag von Oliver Glück

Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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